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   LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19   

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https://dejure.org/2020,48648
LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19 (https://dejure.org/2020,48648)
LG Verden, Entscheidung vom 12.02.2020 - 6 T 185/19 (https://dejure.org/2020,48648)
LG Verden, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 6 T 185/19 (https://dejure.org/2020,48648)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19
    aaa) Mängel in der Antragsbegründung wegen fehlender Angaben zu der notwendigen Haftdauer (§ 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 FamFG) führen grundsätzlich zur Rechtswidrigkeit der auf Grund eines solchen Antrages erlassenen Haftanordnung (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 18 ff.).

    Mängel des Haftantrages können aber behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zu der dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384Rn. 21 ff.).

    Die Ausführungen zur Begründung des Haftantrags dürfen dabei knapp gehalten sein, müssen aber die für die richterliche Prüfung des Falls wesentlichen Umstände ansprechen (BGH BeckRS 2014, 3312, Rn. 8; BGH BeckRS 2014, 16031, Rn. 15; BGH BeckRS 2019, 7431, Rn. 4).

    Des Weiteren soll dem Amtsgericht eine hinreichende Tatsachengrundlage für seine Entscheidung, aber auch für die Frage zur Verfügung gestellt werden, ob weitere Ermittlungen zu führen sind (BGH BeckRS 2014, 16031, Rn. 19).

    Aus diesem Grund ist das Begründungserfordernis im Lichte des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Sinne des § 62 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 3 AufenthG sowie Art. 15 Abs. 1 S. 2 Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, ABl. Nr. L 348, S. 98) zu sehen, dessen Einhaltung einer Überprüfung zugänglich sein soll (BGH BeckRS 2014, 16031, Rn. 20).

  • BGH, 21.03.2019 - V ZB 171/18

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Sicherungshaft zur Abschiebung eines

    Auszug aus LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19
    Die Ausführungen zur Begründung des Haftantrags dürfen dabei knapp gehalten sein, müssen aber die für die richterliche Prüfung des Falls wesentlichen Umstände ansprechen (BGH BeckRS 2014, 3312, Rn. 8; BGH BeckRS 2014, 16031, Rn. 15; BGH BeckRS 2019, 7431, Rn. 4).

    Aus diesem Grund darf sich die behördliche Begründung nicht lediglich in bloßen Leerformeln erschöpfen, sondern muss vielmehr auf den konkreten Fall zugeschnitten sein und diesbezüglich Angaben über die Durchführung der Abschiebung enthalten (BGH BeckRS 2019, BeckRS 2019, 7431, Rn. 5).

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381Rn. 6 und 20 mwN).
  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14

    Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme

    Auszug aus LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381Rn. 6 und 20 mwN).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10

    Inhaltliche Voraussetzungen für Abschiebungshaftanträge; Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19
    Dabei gibt der 3-Monats-Zeitraum gem. § 62 Abs. 3 S. 3 AufenthG eine abstrakte Grenze für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit vor (OLG München, Beschluss vom 08.10.2009, 34 Wx 064/09, Rn. 24, zitiert nach juris; zustimmend zitiert von BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010, V ZB 56/10, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 67/13

    Abschiebungshaftverfahren: Beschwerdebefugnis einer vom Ausländer benannten

    Auszug aus LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19
    41 Zwar enthalten weder der Antrag noch der Beschluss Angaben dazu, ob und innerhalb welcher Frist Abschiebungen in das betreffende Land üblicherweise möglich sind (vgl. BGH BeckRS 2013, 20199 Rn. 8).
  • BGH, 19.12.2013 - V ZB 139/13

    Begründungspflicht bei Antrag auf Inhaftnahme des Ausländers

    Auszug aus LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19
    Die Ausführungen zur Begründung des Haftantrags dürfen dabei knapp gehalten sein, müssen aber die für die richterliche Prüfung des Falls wesentlichen Umstände ansprechen (BGH BeckRS 2014, 3312, Rn. 8; BGH BeckRS 2014, 16031, Rn. 15; BGH BeckRS 2019, 7431, Rn. 4).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Gerichtliche Vereitelung der

    Auszug aus LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19
    Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne Weiteres zu der Rechtswidrigkeit der Haft (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16 -).
  • BGH, 31.01.2012 - V ZB 117/11

    Rechtmäßigkeit der Anordnung des Aufenthalts im Transitbereich eines Flughafens

    Auszug aus LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19
    58 Aus diesem Grundsatz folgt, dass einem Verfahrensbevollmächtigten die Möglichkeit eingeräumt werden muss, an dem Termin zur Anhörung des Betroffenen teilzunehmen (BGH FGPRax 2014, 228; BGH BeckRS 2012, 4656 Rn. 4).
  • OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09

    Abschiebungshaft: Scheitern einer Luftabschiebung nach Terminsverlegung vor

    Auszug aus LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19
    Dabei gibt der 3-Monats-Zeitraum gem. § 62 Abs. 3 S. 3 AufenthG eine abstrakte Grenze für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit vor (OLG München, Beschluss vom 08.10.2009, 34 Wx 064/09, Rn. 24, zitiert nach juris; zustimmend zitiert von BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010, V ZB 56/10, zitiert nach juris).
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